Daher habe das Bauprojekt einen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf das örtliche Gesamtbild, selbst mit den Bedingungen der KDP. Die Beschwerdeführenden bringen zudem vor, es hätte eine Beurteilung durch die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) eingeholt werden müssen. Das Projekt verschandele die Landschaft und entziehe dem Beschwerdeführer D.________ die Aussicht. Dieser habe vor 15 Jahren bereits den Bau einer riesigen Bäckerei- Produktionsanlage direkt vor seinem Haus dulden müssen, welcher er nur zugestimmt habe, weil ihm die Gemeinde als Baurechtsgeberin eine Baubeschränkung, ein Hochbauverbot und ein Zufahrtsverbot zugestanden habe.