Somit stelle sich die Frage, ob ein weiterer Neubau, welcher als erster Bau vis à vis der Gebäudegruppe zu stehen käme, noch einen wesentlich nachteiligen Einfluss auf das Gesamtbild oder auf den Objektschutz habe. Es sei vorauszusehen, dass das geschützte Einzelobjekt zwar den Auftakt der Gebäudegruppe entlang der P.________strasse mache, jedoch neben den grossen Volumen nur noch marginal in der Landschaft wahrnehmbar sein würde. Der neuen Scheune komme zugute, dass mit den gewählten Materialien ein gewisser Bezug zur Landschaft gesucht werde. Die KDP kam zum Schluss, sie könnte dem Vorhaben in einem allfälligen Baubewilligungsverfahren unter folgenden Bedingungen zusagen: