a) Im Bauvoranfrageverfahren nahm die KDP in ihrem Bericht vom 3. August 2020 sowohl in Bezug auf den Umgebungsschutz zum schützenswerten K-Objekt Nr. V.________ wie auch in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild Stellung. Sie führte insbesondere aus, der Neubau der Scheune sei ausserhalb einer Baugruppe oder Schutzzone errichtet worden. Ostseitig stehe direkt an der P.________strasse das als schützenswert eingestufte ehemalige Bauernhaus Nr. V.________. Heute werde dieses als Wohnhaus genutzt, es gehöre zu einem der ältesten Baudenkmäler in diesem Gebiet.