sind entweder zu klein (Nr. O.________) oder es fehlt der Siedlungszusammenhang bzw. es handelt sich um Waldgrundstücke. Es gibt damit keine Alternativstandorte, die besser geeignet erscheinen als der gewählte Standort. Da sich auch die Alternativstandorte in der Landwirtschaftszone befinden, würden auch diese zu dem von den Beschwerdeführenden geltend gemachten «Landfrass» führen. Wie die nachfolgenden Erwägungen zeigen, stehen der Baute am vorgesehenen Standort auch sonst keine überwiegenden Interessen entgegen. 6. Denkmalpflege und Ästhetik: Fachberichte der KDP und Parteivorbringen