Zudem gehöre die Parzelle dem Beschwerdeführer 1. Gemäss den Aussagen der Gemeinde habe der heutige Eigentümer zwar Verkaufsabsichten signalisiert, über einen Kaufpreis habe man sich aber nicht einigen können. Dem Vernehmen nach sei ein überhöhter Kaufpreis gefordert worden. Ob dies zutreffe, sei nicht bekannt. Ein Kauf scheine sich wirtschaftlich aber nicht zu rechnen. Auch das LANAT hält in seinem Bericht vom 16. Januar 2023 den vorgesehenen Standort aufgrund der Nähe zum Wohnstandort und heutigen Hauptbetriebsstandort, der Betriebsgebäude, der Erschliessung über die Kantonsstrasse und der Platzverhältnisse als geeignet.