Zu dem vom Rechtsamt eingeholten Bericht des LANAT vom 16. Januar 2023 führt der Beschwerdegegner aus, das LANAT halte den Standort für geeignet, da es diesem zustimme. In Bezug auf den von den Beschwerdeführenden vorgebrachten Alternativstandort Nr. K.________ (ehemals N.________.01) weise das AGR darauf hin, dass auch die Montreux-Oberland-Bahn (MOB) Schutzvorkehrungen gegen das Steinschlagrisiko geplant hätten und somit ein latentes Steinschlagrisiko bestehe. Gemäss Beschwerdegegner ist das Steinschlagrisiko offenkundig, da Steinschläge regelmässig vorkommen, so dass er jeweils im Frühling die heruntergerollten Steine wegräumen müsse.