Dabei zweifelte sie einzig die Futtergrundlage für 37 GVE an (vgl. dazu Ziffer 2). Damit vermögen die Beschwerdeführenden den längerfristigen Bestand des Betriebes nicht in Frage zu stellen. 18 Ruch/Mugggli, Handkommentar RPG, 2017, Art. 16a N. 45 19 Ruch/Muggli, Praxiskommentar RPG 2017, Art. 16a N. 45 7/24 BVD 110/2022/158 5. Interessenabwägung inklusive Standortevaluation