Eine absolute Sicherheit, dass der Betrieb längerfristig bestehen kann, muss und kann nicht erbracht werden. Gestützt auf das Betriebskonzept des Beschwerdegegners und den realistischen Finanzplan bestehen keine Anzeichen, dass der Betrieb des Beschwerdegegners mit dem künftigen Konzept nicht längerfristig bestehen könnte. Dabei ist auch zu beachten, dass der Beschwerdegegner erst 33 Jahre alt ist und damit länger nicht mit einer Betriebsabgabe bzw. - übergabe zu rechnen ist. Dazu kommt, dass sich gemäss den Ausführungen des LANAT von der bewirtschafteten Fläche rund 63 % im Eigentum des Beschwerdegegners und mindestens 8 % im Eigentum von Burgergemeinden oder der I._____