b) Mit der Voraussetzung, dass der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann, soll sichergestellt werden, dass die Landwirtschaftszone weitgehend von Bauten freigehalten wird und darin keine unnötigen neuen Bauten und Anlagen bewilligt werden, die bereits nach kurzer Zeit 17 Ruch/Muggli, Praxiskommentar RPG 2017, Art. 16a N. 48 6/24 BVD 110/2022/158