Die zuständigen Behörden (LANAT und AGR) hätten das Betriebskonzept eingehend geprüft und die Finanzier- und Tragbarkeit bejaht. Zu dem vom Rechtsamt eingeholten Bericht des LANAT vom 16. Januar 2023 führt der Beschwerdegegner aus, das LANAT beurteile den Finanzierungsplan von agridea und die darin verwendeten Werte und Annahmen als realistisch. Die längerfristige Bewirtschaftung sei gemäss LANAT gesichert und aufgrund der Futtergrundlage wäre sogar eine Aufstockung über 37 GVE möglich und tragfähig.