a) Die Beschwerdeführenden bringen in der Beschwerde vor, es fehle ein ausführliches Betriebskonzept zur Prüfung, ob der Betrieb längerfristig weiter bestehen könne, und nachvollziehbare Berechnungen zur wirtschaftlichen Tragbarkeit des Vorhabens, obwohl die Beschwerdeführenden dies bereits in der Einsprache verlangt hätten. Die Ausführungen in der Bewilligung seien bloss summarisch und stützten sich offenbar weitgehend auf einen kurzen Mail- Verkehr zwischen der Baubewilligungsbehörde und dem AGR bzw. dem LANAT.