a RPV setzt nicht voraus, dass der Betrieb ohne den Neubau nicht mehr existieren könnte. Nötig im Sinne dieser Bestimmung sind Betriebsbauten, wenn sie den objektiv erforderlichen Arbeitsvorgängen dienen.17 Diese Voraussetzungen sind gemäss den plausiblen Ausführungen des LANAT erfüllt. 4. Längerfristiger Bestand des Betriebs