eines Heukrans sei vorgesehen. Eine Erweiterung / Ersatz der bestehenden Scheune (Gebäude Nr. 52a) reiche realistischerweise nicht aus. Der objektive Bedarf für den Neubau sei ersichtlich und die vorgesehene Grösse aufgrund der gesetzlichen Vorschriften für die Tierhaltung nachvollziehbar und erforderlich. Die bestehenden Gebäude sollten als Einstell- und Lagerräume weitergenutzt werden, teilweise als Kompensation für die abzubrechenden Gebäude auf der Parzelle Nr. M.________.