Die geplante Scheune sehe zudem den jetzt fehlenden Platz für die Lagerung von Trockenfutter mitsamt Heukran vor, so dass er weniger Silofutter bereithalten müsse. Er habe den Betrieb vor fünf Jahren übernommen. Die geplante, moderate Erhöhung des Tierbestandes führe längerfristig zur Erhaltung und Nachhaltigkeit des Betriebs. Der Neubau auf Parzelle M.________ sei, zusammen mit der Parzelle N.________.02, notwendig für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung mit dem geplanten Viehbestand. Zu dem vom Rechtsamt eingeholten Bericht des LANAT vom 16. Januar 2023 führt der Beschwerdegegner aus, das LANAT bejahe die Betriebsnotwendigkeit.