Dies wird nicht aufgrund des betriebseigenen Trockensubstanzanteils, sondern einer gesamthaften Betrachtung anhand des Betriebskonzepts beurteilt, da keine vollständige Bodenabhängigkeit der Bewirtschaftung verlangt wird.11 Dazu ist aufgrund der auf dem Betrieb herrschenden konkreten Verhältnisse zu ermitteln, welcher Landanteil als Futterbasis für die Tierhaltung dient und wie viele Tiere damit ernährt werden können.