Mit den vorliegend bewirtschafteten Flächen und deren Futterbasis könnte der Tierbestand noch weiter aufgestockt werden. Bei der Eignung des Standorts führt das LANAT im Bericht vom 16. Januar 2023 zudem aus, aufgrund der Alpung der Tiere auf der eigenen Alp sei zudem weniger Weidefläche für den Betrieb notwendig (Tiere vorwiegend im Winter im Stall). Die Beschwerdeführenden bezweifelten in den Schlussbemerkungen die Futtergrundlage für 37 GVE an. Sie seien der Auffassung, die vorhandene Futtergrundlage reiche nur für knapp 33 GVE aus, da von der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzfläche von 33.32 ha eine Fläche von 7 ha als Weidefläche für das Jungvieh abgezogen werden müsse.