b) Das LANAT als zuständige Fachbehörde9 hielt bereits in seinem Bericht vom 22. Juni 2020 im Voranfrageverfahren fest, das Vorhaben diene der bodenabhängigen Milchviehhaltung und sei grundsätzlich zonenkonform, wenn die Finanzier- und Tragbarkeit des Vorhabens belegt werde. Im Bericht vom 16. Januar 2023 führte es in Bezug auf den längerfristigen Bestand des Betriebs aus, die vorliegende Futtergrundlage reiche theoretisch für mehr als die angestrebten 37 Grossvieheinheiten (GVE) aus (TS10 – Deckungsgrad über 100 %, ohne Berücksichtigung Sömmerung). Mit den vorliegend bewirtschafteten Flächen und deren Futterbasis könnte der Tierbestand noch weiter aufgestockt werden.