Stellungnahme ein, bevor sämtliche Parteien Gelegenheit erhielten, Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde, die Beschwerdeführenden und der Beschwerdegegner halten darin an ihren Anträgen fest. Auf die Rechtsschriften und Eingaben der Fachbehörde wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen