6. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2022 beteiligte das Rechtsamt das TBA, OIK I, Strasseninspektorat Oberland West (im Folgenden: OIK I), neu als Partei am Verfahren. Zudem holte es beim LANAT einen Bericht mit einer vollständigen Beurteilung des Vorhabens ein. Weiter bat es das AGR um eine Standortevaluation. Das Rechtsamt forderte ausserdem den Beschwerdegegner auf, einen Plan mit dem notwendigen Sichtfeld auf beiden Seiten des neuen Strassenanschlusses sowie einen Dienstbarkeitsvertrag bezüglich der über das Nachbargrundstück führenden Zufahrt einzureichen. Das Rechtsamt bat das AUE zudem, ihm die Berechnung nach FAT 476 zuzustellen. Danach holte das Rechtsamt beim OIK I eine