5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch, holte die Vorakten und eine Stellungnahme beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, ein. Das AUE, Abteilung Immissionsschutz, bestätigt in seiner Stellungnahme vom 21. Oktober 2022 seinen Fachbericht vom 14. Oktober 2021. Die Gemeinde stellt mit Stellungnahme vom 21. Oktober 2022 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Denselben Antrag stellt das AGR mit Eingabe vom 24. Oktober 2022. Der Beschwerdegegner beantragt in der Beschwerdeantwort vom 24. Oktober 2022, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.