3. Mit Gesamtentscheid vom 16. August 2022 erteilte die Gemeinde Saanen die Baubewilligung und eröffnete gleichzeitig die Verfügung des AGR vom 27. Juli 2022, welches die Zonenkonformität gestützt auf den im Voranfrageverfahren eingeholten Fachbericht des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) vom 22. Juni 2020 unter Auflagen bejahte. 4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 15. September 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 16. August 2022 und die Erteilung des Bauabschlags, eventualiter die Rückweisung zum neuen Entscheid an die Vorinstanz.