Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Der Beschwerdegegner, dessen Hof rund 200 m entfernt auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. N.________.02 (neu: N.________) liegt, führt ein landwirtschaftliches Gewerbe mit rund zwei Standardarbeitskräften (SAK). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.