27/29 BVD 110/2022/157 Wettschlagung gebieten oder die Auflage der Parteikosten an das Gemeinwesen als gerechtfertigt erscheint (Art. 108 Abs. 3 VRPG). Die unterliegenden Beschwerdeführenden haben daher den obsiegenden Beschwerdegegnerinnen deren Parteikosten zu ersetzen.