Die notwendigen Grundlagen zur Beurteilung des umstrittenen Baugesuchs liegen vor. Dass gewisse Fragen im Zusammenhang mit adaptiven Antennen und dem Korrekturfaktor noch nicht höchstrichterlich durch das Bundesgericht geklärt sind, vermag daran nichts zu ändern. Vielmehr ist es Aufgabe der Behörde, die Vorschriften so auszulegen und anzuwenden, wie sie es für richtig hält.82 Der entsprechende Verfahrensantrag der Beschwerdeführenden wird daher abgewiesen. 14. Fazit und Kosten