Sodann hat das Bundesgericht zwar die Anwendung des Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen und damit zusammenhängenden Fragen noch nicht beurteilt. Dies rechtfertigt jedoch mit Blick auf das Beschleunigungsgebot keine Sistierung bis das Bundesgericht über die hängigen Verfahren betreffend adaptiven Antennen entschieden hat, zumal auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die bei ihm hängigen Mobilfunkbeschwerdeverfahren zurzeit nicht sistiert hat. Die notwendigen Grundlagen zur Beurteilung des umstrittenen Baugesuchs liegen vor.