c) Im Leiturteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 beschäftigte sich das Bundesgericht ausführlich mit adaptiven Antennen. Ebenso setzte es sich neben einer Vielzahl weiterer Studien auch mit der Studie von Prof. Dr. Meike Mevissen und Dr. David Schürmann auseinander. Dabei gelangte das Bundesgericht zum Schluss, dass die kantonalen Behörden die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV zu Recht angewendet haben und eine Verletzung des Vorsorgeprinzips nicht vorliegt.81 Unter diesen Umständen besteht für die BVD kein Grund, das Verfahren zu sistieren.