Die Beschwerdegegnerin 2 bringt vor, das METAS habe am 18. Februar 2020 den entsprechenden technischen Bericht (Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6 GHz) publiziert, womit eine Messempfehlung der zuständigen Behörde vorliege. Demzufolge sei auch das Messverfahren für adaptive Antennen festgelegt. Dies sei so unterdessen auch bereits von kantonalen Gerichten bestätigt worden. Abnahmemessungen gemäss den Empfehlungen des METAS würden zudem bereits von entsprechend akkreditierten Messfirmen durchgeführt und zeigten eine gute Übereinstimmung mit den im Standortdatenblatt prognostizierten Werten.