b) Die Beschwerdegegnerin 1 hält zusammengefasst fest, der technische Bericht des METAS «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6 GHz» vom 18. Februar 2020 trage den Herausforderungen bei der Messung der von adaptiven Antennen im beam- forming-Modus abgegebenen Strahlung sehr wohl Rechnung. So sehe die Messmethode insbesondere einen Antennenkorrekturfaktor vor (Kap. 4 des technischen Berichts).