Resultat führen und die maximal mögliche Strahlung bis ums zehnfache unterschätzt werden. Daraus ergebe sich, dass Abnahmemessungen basierend auf dem technischen Bericht METAS nie objektiv seien. Sie kommen zum Schluss, ein solches Vorgehen sei absurd und verletze die Anforderungen von Art. 12 NISV. Zudem beantragen sie, ein Amtsbericht oder ein Gutachten zu den Fragen einzuholen, inwieweit bei adaptiven Antennen bereits Abnahmemessungen durchgeführt werden könnten und inwieweit die Messmethode (welche sich an der Vorgehensweise der Messung konventioneller Antennen orientiere) die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen könne.