Die Beschwerdeführenden monieren, das Problem bestehe bei der Abnahmemessung, dass das Messresultat eigentlich eine Hochrechnung sei, zu der die Mobilfunkbetreiber die Angaben gleich selbst beisteuerten. Mit Verweis auf Abbildung 3 auf Seite 13 des technischen Berichts des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6 GHz» vom 20. April 2020 bringen sie vor, so sei relativ ersichtlich, dass der Hochrechnungsfaktor bei der obersten Datenkeule etwa zwei sei, bei der untersten jedoch etwa 10-20. Wie oben dargelegt, könne der falsche Hochrechnungsfaktor zu einem falschen