Möglich wäre das nur durch eine Echtzeitüberwachung, was aber offenbar technisch noch nicht möglich beziehungsweise von den Messgerätherstellern noch nicht angeboten werden könne. Zudem beantragen die Beschwerdeführenden, es sei ein Amtsbericht oder ein Gutachten zu der Frage einzuholen, inwieweit die Kontrollmechanismen im QS-System die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen könnten.