a) Die Beschwerdeführenden zweifeln sodann an der Tauglichkeit des QS-Systems. Sie vertreten die Meinung, eine Manipulation der Software zur Erkennung von Prüfungssituationen sei ohne weiteres möglich und denkbar. Entsprechend sei das bisherige QS-System der E.________ untauglich, um Grenzwertüberschreitungen zuverlässig zu erfassen. Weiter bringen sie zusammengefasst vor, die bestehenden QS-Systeme seien von ihrer Konzeption her untauglich adaptive Antennen effektiv zu kontrollieren und überwachten keine tatsächlich abgestrahlte Sendeleistung.