38 Abs. 3 USG zu bestimmen, welche Prüf-, Mess- und Berechnungsmethoden beim Vollzug des USG anzuwenden sind. Die Einführung des Korrekturfaktors stellt einen weiteren Operator dar, der zur Berechnung der elektrischen Feldstärke an einem OMEN herangezogen wird, und fällt somit unter eine Berechnungsmethode im Sinne von Art. 38 Abs. 3 USG. Damit verstösst Anhang 1 Ziffer 63 NISV nicht gegen Art. 11 USG sowie Art. 74 BV und hält sich auch an die entsprechenden Delegationsnormen des USG. Somit ist Anhang 1 Ziffer 63 NISV sowohl gesetzes- als auch verfassungsmässig. 8. Rechtliches Gehör