b) Die Beschwerdeführenden rügen, bei der Anwendung des Korrekturfaktors werde der OMEN neben der adaptiven Antenne schlechter behandelt als jener OMEN neben der konventionellen Antenne. Oder anders gesagt, die adaptive Antenne werde privilegiert. Weiter führen sie aus, die Privilegierung werde vom BAFU damit begründet, dass bei adaptiven Antennen die für eine Antenne verfügbare Sendeleistung aufgeteilt werde, wenn Signale in verschiedene Richtungen fokussiert würden und dass die Sendeleistung ausserhalb dieser Richtungen während dieser Zeit zurückgingen. Diese Annahmen seien beide falsch. Die Herleitung der Privilegierung adaptiver Antennen basiere auf falschen Prämissen.