d) Bisher wurden keine schädlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf Tiere und Pflanzen nachgewiesen.34 Die Beschwerdeführenden vermögen auch keine Belege darzulegen, die ihre Behauptungen untermauern. Aus dem vorgebrachten Entscheid eines Gerichts in Frankreich können sie nichts zu ihren Gunsten ableiten. Dies vor allem unter dem Aspekt, dass sich Kühe nur dort aufhalten, wo sich auch Menschen aufhalten können, womit sie durch den 30 BGer 1C_579/2017 vom 18. Juli 2018 E. 5, 1C_254/2017 vom 5. Januar 2018 E. 9, 1C_450/2010 vom 12. April 2011