durch nichtionisierende Strahlung von Mobilfunkantennen nachgewiesen werden konnte. Es berufe sich dabei auch auf das Bundesamt für Umwelt (BAFU) als zuständige Fachbehörde des Bundes, welches darauf hinweise, dass die Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung auf die Umwelt und auf die Tiere zwar nicht im Mittelpunkt der Arbeit der beratenden Expertengruppe NIS (BERENIS) stünden, bedeutende Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet jedoch ebenfalls berücksichtigt würden. Vor diesem Hintergrund sehe das Bundesgericht keine Veranlassung, von der Einschätzung abzuweichen, dass von Mobilfunkanlagen keine massgebliche Gefährdung für die Tier- und Pflanzenwelt ausgehe (vgl. dazu z.B.