b) In der Stellungnahme vom 17. Oktober 2022 führt das AWN aus, ein Absterben der Kronen der Bäume sei ihnen nicht bekannt. Vielmehr weise es jedoch noch einmal auf die topografische Lage des Sendemasts hin. Dieser befinde sich auf einer Anhöhe. Der Mast überrage den Wald und dieser falle leicht ab. Aus diesem Grund sei davon auszugehen, dass auch eine angebliche Strahlung mehrheitlich nicht direkt den Wald betreffe. Ein Waldabstand von 6 m könne deshalb in diesem Fall bewilligt werden. Das AUE hält in seiner Stellungnahme vom 18. Oktober 2022 fest, das Bundesgericht habe mehrfach festgehalten, dass bisher keine konkreten Gefährdungen von Tieren oder Pflanzen