a) Die Beschwerdeführenden sind der Ansicht, der Standort sei ungeeignet, da sich direkt neben der Antenne ein Schutzwald befinde. Aus der Vergangenheit sei bekannt, dass in einem solchen Fall und bei den geplanten Sendeleistungen die Kronen der Bäume über zwei bis drei Jahre absterben würden, und die Bäume folgten. Der Schutzwald stehe zudem genau zwischen den zu versorgenden Strassen und der Antenne, womit das Signal zusätzlich ungünstig beeinflusst werde. In diesem Sinne sei die Ausnahmebewilligung für das Bauen im verkürzten Waldabstand ebenfalls zu widerrufen.