Lediglich für den Bau und den Unterhalt der Anlage ist ein Zugang erforderlich. Wie von den Beschwerdegegnerinnen dargelegt, kann der Zugang auch über die «L.________strasse» erfolgen und der Antennenmast notfalls mit einem Helikopter geflogen werden. Auch bei einem allfälligen Dahinfallen des unbeschränkten Geh- und Fahrwegrechts, besteht dementsprechend eine genügende Erschliessung. 6. Tiere und Pflanzen