Was den Baustellenverkehr anbelange, sei zudem darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine bloss vorübergehende Grundstücknutzung handle. Notfalls könne die Montage des ca. 35 m hohen Antennenmastes auch mit einem Helikopter geflogen werden, wodurch die Baustellenerschliessung ohne Weiteres sichergestellt werden könnte. Darüber hinaus könnten die 26 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210). 13/29 BVD 110/2022/157