Ausserdem erfüllt die Mobilfunkanlage die vom AGR, Abteilung Orts- und Regionalplanung, im Fachbericht Landschaft vom 3. März 2022 auferlegten Bedingungen und Auflagen.23 So soll der neue Antennenmast nicht, wie ursprünglich geplant, auf der Westseite des Technikgebäudes A.________ 160 erstellt werden, sondern auf der Nordseite. Des Weiteren ist die Dimensionierung des Masts auf das technische Minimum reduziert worden und soll in einem matten Grünton (RAL 6003) eingefärbt werden. Schliesslich sehen die Beschwerdegegnerinnen auch vor, das Fundament des bestehenden Masts vollständig zu entfernen.