aus. Durch den Umbau der Anlage sind die Veränderungen des Erscheinungsbilds demnach nur gering und fallen kaum ins Gewicht. Durch den Ersatz des Antennenmasts in rund 8 m Abstand zum bestehenden Standort und den Austausch der Antennenkörper durch neue Antennenmodule wird das Orts- und Landschaftsbild somit nicht zusätzlich belastet. Dies umso mehr als sich die Anlage nicht in einer geschützten oder sensiblen Umgebung befindet. Ausserdem erfüllt die Mobilfunkanlage die vom AGR, Abteilung Orts- und Regionalplanung, im Fachbericht Landschaft vom 3. März 2022 auferlegten Bedingungen und Auflagen.23