Es handelt sich um ein Bauvorhaben, das aus objektiven Gründen an den vorgesehenen Standort gebunden ist, weil es sich nicht um eine neue Anlage, sondern den Ersatz einer bestehenden handelt, das Abdeckungsziel die Verbindungsachse mit der Strasse sowie Bahnverbindung zwischen Zelg und Huttwil, sowie der Strasse Richtung Gondiswil betrifft und somit das Abdeckungsziel primär ausserhalb der Bauzone liegt sowie die Anlage von E.________ und F.________ gemeinsam genutzt wird. Bezüglich Einordnung ins Landschaftsbild hat die Gesuchstellerin eine Projektänderung eingereicht, womit sie die Anforderungen aus dem Landschaftsbericht der Abteilung Orts- und Regionalplanung vom 3. März 2022 erfüllt.