Durch die Nutzung bestehender Infrastruktur werde kein zusätzliches Nichtbauzonenland zweckentfremdet. Die projektierte Antennenanlage werde sich auch nach ihrem Umbau entsprechend gut einordnen, und es werde sich im Vergleich zum Zustand heute weder am Erscheinungsbild der Anlage noch an deren Einfluss auf das Landschaftsbild massgeblich etwas ändern. Vor diesem Hintergrund verstehe es sich von selbst, dass das öffentliche Interesse daran, den vorbestehenden Standort ausserhalb der Bauzone für den vorgesehenen Dienstbetrieb (weiter) zu nutzen, anstatt eine oder sogar mehrere neue Standorte in der Bauzone zu evaluieren und zu bauen, deutlich überwiege.