Die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone sei somit zu widerrufen. In ihrem Schreiben vom 10. September 2023 bringen die Beschwerdeführenden weiter vor, zudem würde die bisherige Antenne durch die geplante Antenne ersetzt, wobei der neue Antennenmast erhöht, verstärkt und um rund 2.5 m verschoben würde. Dadurch würde auch das Erscheinungsbild der Anlage und deren Einfluss auf das Landschaftsbild verändert.