d) Sodann rügen die Beschwerdeführenden, die Baupublikation habe keinen Hinweis darauf enthalten, dass ein Korrekturfaktor möglich sei. Im Gegenteil: Es habe geheissen, es handle sich bei der angegebenen Leistung um den «worst case», also den schlimmsten Fall. Für Betroffene sei nicht erkennbar, dass die im Baugesuch angegebene Leistung für konventionelle Antennen nicht mit jener für adaptive Antennen vergleichbar sei (der eine Wert sei der Spitzenwert, der andere sei der Durchschnittswert).