c) Bei adaptiven Antennen mit acht oder mehr separat ansteuerbaren Antenneneinheiten (Sub-Arrays) kann auf die maximale Sendeleistung ein Korrekturfaktor angewendet werden, wenn Sendeantennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung (Power Lock) ausgerüstet sind. Diese muss sicherstellen, dass die über sechs Minuten gemittelte Sendeleistung die korrigierte Sendeleistung nicht überschreitet (Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 2 NISV). Damit kann zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es im schlechtesten Fall vorübergehend zu Überschreitungen des Anlagegrenzwertes kommt.