5/29 BVD 110/2022/157 a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, da ein Korrekturfaktor zur Anwendung gelangen solle, müsse auch der Einspracheperimeter entsprechend der zusätzlichen Leistung angepasst werden. Folglich müsse das Baugesuch erneut ausgeschrieben werden. Den tatsächlich betroffenen Personen müsse das Recht gewährt werden, Einsprache zu erheben.