Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau beantragt in seiner Stellungnahme vom 3. Oktober 2023 die Abweisung der Beschwerde soweit darauf einzutreten sei und verweist grundsätzlich auf die Erwägungen im angefochtenen Gesamtbauentscheid. Auch die Beschwerdegegnerinnen beantragen in ihren Schreiben vom 4. Oktober 2023 die Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften, die vorhandenen Akten und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen