6. Mit Schreiben vom 10. September 2023 (Postaufgabe 11. September 2023) nahmen die Beschwerdeführenden zu den Eingaben der übrigen Verfahrensbeteiligten Stellung und wiesen darauf hin, dass sie an ihren Anträgen und Ausführungen in der Beschwerde vom 15. September 2022 vollumfänglich festhielten. Das Rechtsamt gab den übrigen Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 12. September 2023 Gelegenheit, Stellung zur Eingabe der Beschwerdeführenden zu nehmen. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau beantragt in seiner Stellungnahme vom 3. Oktober 2023 die Abweisung der Beschwerde soweit darauf einzutreten sei und verweist grundsätzlich auf die Erwägungen im angefochtenen Gesamtbauentscheid.